Umwelt- und Klimarecht
Umfassend beraten in allen Bereichen des Umweltrechts
Problemlösungen für Unternehmen
Wir verstehen uns als Problemlöser im öffentlichen Recht: Aus naturwissenschaftlich fundierten Risikobetrachtungen erarbeiten unsere Rechtsanwälte für Sie die beste juristische Lösung.
Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene unterstützen wir bei Rechtssetzungs- und Vollzugsfragen bei umweltrelevanten Projekten.
Zu unseren Kunden gehören ebenso Unternehmen, die aufgrund der zunehmenden Regulierungsdichte und öffentlichen Sensibilität in Umwelt- und Klimafragen vor komplexen rechtlichen Herausforderungen stehen.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Umweltfachleute unterstützen Sie je nach Fragestellung mit folgenden Dienstleistungen:
- Altlasten- und Abfallrecht (Vertragsgestaltung bei Grundstücktransaktionen, Kostenteilerverfügung)
- Immissionsschutzrecht (Lärm, Luft, elektromagnetische Strahlung usw.)
- Chemikalienrecht
- Gewässerschutzrecht
- Klimarecht
- Untertagerecht
- Rechtskonformität (Legal Compliance), z.B. bei Umweltmanagement-Systemen oder im Zusammenhang mit Corporate-Governance-Programmen
- umweltrechtliche Beratung bei nationalen oder grenzüberschreitenden Transaktionen (Unternehmen oder Liegenschaften)
Wir gehören zu den besten in Sachen Umwelt- und Klimarecht
Kenntnisse über rechtliche Rahmenbedingungen sind zentral – wir sind Ihnen dabei behilflich, Ihr Unternehmen hinsichtlich Umwelt und Sicherheitsauflagen auf den neusten Stand zu halten.
Ansprechpartner
Lorenz Lehmann
Partner, Ressortleiter Umwelt- und Klimarecht, Präsident des Verwaltungsrats
Unsere Referenzen
Rechtsgutachten für NAGRA
Juristische Beratung Flumroc
Juristische Beratung VBSA
UGZ Mustervertrag
AfU Thurgau
Rechtsgutachten für NAGRA
Für den Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers sind verschiedene Anlagen an der Erdoberfläche nötig. Dazu gehören u.a. die Anlagen zur Verpackung der radioaktiven Abfälle (z.B. Brennelementverpackungsanlage oder BEVA).
Im Rahmen des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager stellt sich auch die Frage, wo eine solche BEVA zu platzieren ist. Hier sind neben andern Schutzgütern Anliegen aus dem Bereich Gewässerschutz zu berücksichtigen.
Von einzelnen an den verschiedenen Mitwirkungs- und Partizipationsprozessen beteiligten Akteuren wurde die Frage aufgeworfen, ob z.B. eine BEVA innerhalb des Gewässerschutzbereichs Au erstellt werden darf.
Rechtsanwalt Lorenz Lehmann von Ecosens AG hat zu dieser Frage im Auftrag der nagra ein Rechtsgutachten erstellt. mehr >>
Juristische Beratung Flumroc
Die Flumroc AG stellt seit über 70 Jahren in Flums (SG) aus mehrheitlich Schweizer Gestein Steinwolle her.
2021 hat die Flumroc ein Baugesuch zur Anpassung der Produktionsanlage zur Steinwolleherstellung eingereicht. Mit dem Projekt werden zwei Ziele verfolgt: eine Verbesserung der Emissionssituation sowie eine massive Senkung des CO2-Ausstosses.
Rechtsanwalt Lorenz Lehmann von Ecosens AG hat die Flumroc AG bei der Planung dieses Projekts in umwelt- und klimarechtlicher Hinsicht sowie betreffend verfahrensrechtlicher Fragen beraten. mehr >>
Juristische Beratung VBSA
Artikel 3 Absatz 4 des CO2-Gesetzes sieht vor, dass der Bund mit einzelnen Unternehmensgruppen Reduktionsziele vereinbaren kann. Zwischen dem UVEK und dem VBSA wurde 2014 ein Vertrag zur Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung abgeschlossen.
Weil dieser bis Ende 2021 befristet war, haben zwischen dem Bund und dem Verband Verhandlungen über den Abschluss einer Folgevereinbarung stattgefunden. RA lic. iur Lorenz Lehmann hat den VBSA im Rahmen dieser Vertragsverhandlungen begleitet und juristisch beraten. Der VBSA und das UVEK konnten im März 2022 einen neuen Vertrag über die Reduktion der fossilen CO2-Emissionen aus der Abfallverbrennung und die Umsetzung von Technologien zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO2 in Schweizer Kehrichtverwertungsanlagen unterzeichnen. mehr >>
UGZ Mustervertrag
Mit Erdwärme heizen im Reiheneinfamilienhaus oder Doppelmehrfamilienhaus – eine Lösung zusammen mit der Nachbarschaft spart Kosten und Zeit. Das Klimabüro der Stadt Zürich zeigt interessierten Personen die Vor- und Nachteile auf und berät sie auch zu rechtlichen Fragen.
Um Interessenten für solche Klein-Wärmeverbunde auch eine praktische Hilfestellung anbieten zu können, hat UGZ Ecosens beauftragt, einen entsprechenden Mustervertrag auszuarbeiten. Dieser regelt das Rechtsverhältnis der im Verbund engagierten Grundeigentümer zum Bau, Betrieb und Ersatz einer gemeinsamen Erdwärmesonde. mehr >>
AfU Thurgau
Das Amt für Umwelt (AfU) erstellt den Kataster der belasteten Standorte und ist für die Anordnung von Massnahmen zur Untersuchung, Überwachung und Sanierung belasteter Standorte im Kanton Thurgau zuständig sowie für den Erlass von Kostenverteilungsverfügungen gemäss Art. 32d Abs. 4 USG. Seit 2006 unterstützt das Ressort Recht der Ecosens AG das AfU regelmässig bei der Bearbeitung von komplexen Rechtsfragen und dem Erlass von Verfügungen im Zusammenhang mit altlastenrechtlichen Massnahmen und Kostenverteilungen. Auch wenn Kostenverteilungsverfügungen von Beteiligten angefochten werden, berät und begleitet die Ecosens AG das AfU in nachfolgenden Rechtsmittelverfahren, teilweise bis vors Bundesgericht (z.B. BGer 1C_712/2020 und 1C_714/2020). mehr >>