Asbest und andere Gebäudeschadstoffe
Damit Sie wissen, wo mit Schadstoffen zu rechnen ist
Vorsicht bei Um- und Rückbauten
Bei normaler Gebäudenutzung besteht in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffe. Bei unsachgemässen Rückbauarbeiten können jedoch Personen gefährdet werden. Daher besteht vor Um- oder Rückbauten eine Ermittlungspflicht von Gebäudeschadstoffen.
Wir beraten Sie umfassend zu Gebäudeschadstoffen und unterstützen Sie bei der Entscheidung, wann welche Untersuchung sinnvoll ist und zu welchem Zeitpunkt Sanierungsmassnahmen erforderlich sind. Für juristische Fragen im Zusammenhang mit Asbest und anderen Schadstoffen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen
Unsere Umweltfachleute unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen:
- Erstellen von Gutachten zu Gebäudeschadstoffen bei Transaktionen, Zustandsanalysen oder im Rahmen von Machbarkeitsstudien (Screenings)
- Erstellen von Gutachten zu Gebäudeschadstoffen vor baulichen Massnahmen (Gebäudechecks, Sanierungsvoruntersuchung)
- Erstellen von projektspezifischen Entsorgungskonzepten für Bauabfälle unter Berücksichtigung von Gebäudeschadstoffen (nach den Anforderungen von Artikel 16 der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen VVEA)
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Asbestsanierungen (Fachplanung und Fachbauleitung)
- Umsetzung der «Privaten Kontrolle» Gebäudeschadstoffe bei Umbau- oder Rückbauprojekten im Kanton Zürich
- Beurteilen des Handlungsbedarfs, Klären von Haftungsfragen, Beurteilung von öffentlich-rechtlichen Pflichten, Beratung hinsichtlich Gewährleistungsansprüchen bei Kaufverträgen
Gebäudecheck, Fachplanung, Fachbauleitung und Asbestmessung
Wir erheben und beurteilen Gebäudeschadstoffe im Rahmen von Gebäudechecks oder -screenings und unterstützen Bauherren und Bauleitungen bei der weiteren Planung und Durchführung von Schadstoffsanierungen.