Asbest und andere Gebäudeschadstoffe

Damit Sie wissen, wo mit Schadstoffen zu rechnen ist

Vorsicht bei Um- und Rückbauten

In Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Schadstoffen wie Asbest, polychlorierten Biphenylen (PCB), polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Schwermetallen gerechnet werden.

Bei normaler Gebäudenutzung besteht in der Regel keine gesundheitliche Gefährdung durch Schadstoffe. Bei unsachgemässen Rückbauarbeiten können jedoch Personen gefährdet werden. Daher besteht vor Um- oder Rückbauten eine Ermittlungspflicht von Gebäudeschadstoffen.

Wir beraten Sie umfassend zu Gebäudeschadstoffen und unterstützen Sie bei der Entscheidung, wann welche Untersuchung sinnvoll ist und zu welchem Zeitpunkt Sanierungsmassnahmen erforderlich sind. Für juristische Fragen im Zusammenhang mit Asbest und anderen Schadstoffen stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.

Unsere Dienstleistungen

Unsere Umweltfachleute unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen:

Gebäudecheck, Fachplanung, Fachbauleitung und Asbestmessung

Wir erheben und beurteilen Gebäudeschadstoffe im Rahmen von Gebäudechecks oder -screenings und unterstützen Bauherren und Bauleitungen bei der weiteren Planung und Durchführung von Schadstoffsanierungen.

Ansprechpartner

Denise Kull-Portmann

Co-Ressortleiterin Gebäudeschadstoffe

Thiago Biolley

Filialleiter Ecosens Romandie SA

Katrin Tanneberger

Co-Ressortleiterin Gebäudeschadstoffe

Unsere Referenzen