Für den Bau und Betrieb eines geologischen Tiefenlagers sind verschiedene Anlagen an der Erdoberfläche nötig. Dazu gehören u.a. die Anlagen zur Verpackung der radioaktiven Abfälle (z.B. Brennelementverpackungsanlage oder BEVA).
Im Rahmen des Sachplanverfahrens geologisches Tiefenlager stellt sich auch die Frage, wo eine solche BEVA zu platzieren ist. Hier sind neben andern Schutzgütern Anliegen aus dem Bereich Gewässerschutz zu berücksichtigen.
Von einzelnen an den verschiedenen Mitwirkungs- und Partizipationsprozessen beteiligten Akteuren wurde die Frage aufgeworfen, ob z.B. eine BEVA innerhalb des Gewässerschutzbereichs Au erstellt werden darf.
Rechtsanwalt Lorenz Lehmann von Ecosens AG hat zu dieser Frage im Auftrag der nagra ein Rechtsgutachten erstellt.