Auf einer bisher unbebauten Liegenschaft in der Wohn- bzw. Bauzone lagen ein einstmals künstlich angelegter Weiher mit Uferbestockung sowie eine ausgedehnte Heckenreihe. Im Hinblick auf einen geplanten Liegenschaftsverkauf stellten sich verschiedene Fragen: Handelt es sich um geschützte Naturschutzobjekte und von welchem Status? Können diese Bereiche dennoch überbaut werden? Mit welchen Ersatzmassnahmen wäre zu rechnen? Die Ecosens AG führt unter hoher Diskretion entsprechende Abklärungen durch und verfasste ein Naturschutz-Gutachten zur Beantwortung all dieser Fragen. Darin waren auch Vorschläge enthalten, wie die Naturschutzinventarobjekte in eine künftige Überbauung integriert werden könnten oder wie gegebenenfalls auf der Liegenschaft selbst oder extern entsprechende Ersatzmassnahmen realisiert werden könnten.